Urteil
der Woche:
Pauschale Kerosinzuschläge ohne Begründung sind nach einem Urteil
des Oberlandesgerichs Düsseldorf vom 23. 11. 2001 unzulässig. Die
Richter entschieden in einem Berufungsverfahren gegen drei große Reiseveranstalter.Die
Verbraucherzentrale Düsseldorf und der Bundesverband der Verbraucherzentralen
Berlin hatte sich gegen die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene
Bestimmung gewandt, nach der die Reiseveranstalter den schon vereinbarten Reisepreis
erhöhen können, wenn sich etwa die Kosten für Kerosin oder die
Flughafengebühren erhöhen.
Nach Ansicht der Richter verbleibt den Reiseveranstaltern mit solchen Klauseln "ein zu großer Gestaltungsspielraum" bei der Berechnung des neuen Preises. Dadurch sei eine den Kunden unangemessen benachteiligende Preiserhöhung möglich. Die Erhöhungsklausel müsse, um wirksam zu sein, "zumindest die relevanten Kostenpositionen, die für die Berechnung der Kostensteigerung entscheidenden Bezugszeitpunkte, die für die einzelnen Kostenpositionen anzuwendenden Verteilungsmaßstäbe und den daran anknüpfenden Berechnungsweg angeben", hieß es in der Urteilsbegründung.
Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen. (Aktenzeichen: OLG Düsseldorf 6 U 29/01, 6 U 30/01, U 103/01)
Anmerkung:
Am 16. 10.
2001 wurde auch der größte deutsche Reiseveranstalter vom Landgericht
Hannover mit ähnlicher Begründung verurteilt. Auch dieses Urteil ist
nicht rechtskräftig. Es zeichnet sich ab, dass die gesamte Veranstalterbranche
und ihre Verbände, welche die im Streit befindliche AGB-Klausel empfohlen
haben, im Frühjahr 2000 in unzulässiger Weise in bestehende Reiseverträge
mit Preiszuschlägen eingegriffen haben, ohne diese nachträglichen
Preiserhöhungen ihren Kunden in ausreichender Weise erklärt zu haben.
Prof. Führich hat schon damals vor einer Nachforderung bei schon abgeschlossenen
Verträgen mit der gleichen Begründung wie das OLG Düsseldorf
gewarnt. Betroffene Kunden sollten die Rechtskraft der Entscheidungen abwarten
und dann das zuviel gezahlte Geld zurückfordern.
Literatur
zum Thema:
Führich, Reiserecht
von A-Z,
Beck-Rechtsberater im dtv, 2. Aufl. 2000, Stichwort: Kerosinzuschlag
Preisänderungen beim Reisevertrag
Führich, NJW 2000, 3672
Kerosinzuschlag nach derzeitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Führich, RRa 2000, 43