Urteil der Woche:
Oberlandesgericht Düsseldorf gegen drei große Reiseveranstalter

Pauschale Kerosinzuschläge ohne Angaben zur Berechnung in Geschäftsbedingungen unzulässig

OLG Düsseldorf, Urt. vom 22. 11. 2001, 6 U 103/01, RRa 2002, 32 m. Anm. Führich






Pauschale Kerosinzuschläge ohne Begründung sind nach einem Urteil des Oberlandesgerichs Düsseldorf vom 23. 11. 2001 unzulässig. Die Richter entschieden in einem Berufungsverfahren gegen drei große Reiseveranstalter.Die Verbraucherzentrale Düsseldorf und der Bundesverband der Verbraucherzentralen Berlin hatte sich gegen die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung gewandt, nach der die Reiseveranstalter den schon vereinbarten Reisepreis erhöhen können, wenn sich etwa die Kosten für Kerosin oder die Flughafengebühren erhöhen.

Nach Ansicht der Richter verbleibt den Reiseveranstaltern mit solchen Klauseln "ein zu großer Gestaltungsspielraum" bei der Berechnung des neuen Preises. Dadurch sei eine den Kunden unangemessen benachteiligende Preiserhöhung möglich. Die Erhöhungsklausel müsse, um wirksam zu sein, "zumindest die relevanten Kostenpositionen, die für die Berechnung der Kostensteigerung entscheidenden Bezugszeitpunkte, die für die einzelnen Kostenpositionen anzuwendenden Verteilungsmaßstäbe und den daran anknüpfenden Berechnungsweg angeben", hieß es in der Urteilsbegründung.

Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen. (Aktenzeichen: OLG Düsseldorf 6 U 29/01, 6 U 30/01, U 103/01)

Anmerkung:
Am 16. 10. 2001 wurde auch der größte deutsche Reiseveranstalter vom Landgericht Hannover mit ähnlicher Begründung verurteilt. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Es zeichnet sich ab, dass die gesamte Veranstalterbranche und ihre Verbände, welche die im Streit befindliche AGB-Klausel empfohlen haben, im Frühjahr 2000 in unzulässiger Weise in bestehende Reiseverträge mit Preiszuschlägen eingegriffen haben, ohne diese nachträglichen Preiserhöhungen ihren Kunden in ausreichender Weise erklärt zu haben. Prof. Führich hat schon damals vor einer Nachforderung bei schon abgeschlossenen Verträgen mit der gleichen Begründung wie das OLG Düsseldorf gewarnt. Betroffene Kunden sollten die Rechtskraft der Entscheidungen abwarten und dann das zuviel gezahlte Geld zurückfordern.

Literatur zum Thema:

Führich, Reiserecht von A-Z,
Beck-Rechtsberater im dtv, 2. Aufl. 2000, Stichwort: Kerosinzuschlag

Preisänderungen beim Reisevertrag
Führich, NJW 2000, 3672

Kerosinzuschlag nach derzeitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Führich, RRa 2000, 43