Literatur von Prof. Dr. Führich
Jugendgefährdung
/ Ladengeschäft
Bei dem Ladengeschäft i. S. von § 3 I Nr. 3 GjS muß es sich
um einen deutlich abgegrenzten Raum handeln.
LG Essen, 26.6.1985, 25 Qs 24/85
Führich, NJW 1986, 1156, Die Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs zum neuen Reisevertragsrecht.
Ein Überblick.
Führich, DB 1988, 2137, Die
Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters.
Dem Balkonsturz-Urteil des BGH (NJW 1988, 1380) ist grundsätzlich zuzustimmen;
eine Haftungsbegrenzung muß aber zulässig sein. - Einzelfragen.
Führich, DB 1990, 1501, Die Risikoverteilung
bei höherer Gewalt im Reisevertragsrecht.
Anwendungsbereich der Kündigung wegen höherer Gewalt. - Nicht vorhersehbare
höhere Gewalt. - Folgen der Kündigung.
Führich, BB 1991, 493, Umwelteinflüsse
bei Pauschalreisen und ihre Konfliktlösungen im Reisevertragsrecht.
Eine angemessene Risikoverteilung sollte zwischen allgemeinem Lebensrisiko,
Reisemängeln und höherer Gewalt differenzieren (Verursacherprinzip).
Führich, NJW 1991, 2192, Zur Umsetzung
der EG-Pauschalreise-Richtlinie in deutsches Reisevertragsrecht.
Ziel der Harmonisierung.- Anwendungsbereich des Reisevertragsrechts.- Notwendige
Reiseangaben und Informationspflichten.- Nachträgliche Vertragsänderungen.
Führich, EuZW 1993, 347, Das
neue Reiserecht nach der Umsetzung der EG-Pauschalreise-Richtlinie.
Der Beitrag nimmt die durch das Gesetz vom 24.6.1994 (BGBl. I, 1322) erfolgte
Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie zum Anlaß, alle Neuerungen und
deren Auswirkungen auf das Reiserecht aufzuzeigen.
Führich, NJW 1994, 2446, Gemeinschaftsrechtliche
Staatshaftung wegen verspäteter Umsetzung der EG-Pauschalreise-Richtlinie.
Seit dem Francovich-Urteil scheidet eine Anwendung des nationalen § 839
BGB im Bereich der Haftungsbegründung einer Staatshaftung wegen verspäteter
Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie aus. Der durch die Insolvenz seines Reiseveranstalters
geschädigte Reisende hat einen unmittelbaren gemeinschaftsrechtlichen Schadensersatzanspruch
gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Führich, EuZW 1993, 725, Reisebüro
/ Visavorschriften
Ein Reisebüro, das bei der Vermittlung einer Pauschalurlaubsreise ins Ausland
für Kunden, die keinem EU-Staat angehören, eine Auskunft des Konsulats
des Reiselandes über eine etwaige Visapflicht eingeholt hat, ist nicht
verpflichtet, sich bis zum Reiseantritt laufend Kenntnis zu verschaffen, ob
die Visavorschriften möglicherweise geändert werden.
AG Karlsruhe, 28.7.1994, 12 C 180/94, NJW-RR 1994, 1398
Führich, RRa 1995, 19, Reisen
- auch ein Bürgerrecht für Behinderte.
Kritische Stellungnahme zu AG Flensburg (NJW 1993, 272).- Ein Gericht das nur
den Interessenkonflikt der Streitparteien löst, verkennt den politischen
Auftrag der Rechtsprechung im demokratischen und sozialen Rechtsstaat.
Führich, RRa 1995, 101 Verjährung
/ Unterbrechung
Auch im Reisevertragsrecht erfolgt die Unterbrechung der Verjährung nach
herrschender Ansicht nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 208
bis 216 BGB.
LG Frankfurt, 23.1.1995, 2/21 O 92/93
Führich, RRa 1995, 84, Verkehrssicherungspflicht
/ Reiseveranstalter
Bei der Überprüfungspflicht, ob nicht von den Einrichtungen in den
Unterkünften Gefahren für die Reisenden ausgehen, wird von der Reiseleitung
nicht die Entdeckung verborgener Mängel erwartet, sondern die Feststellung
von Sicherheitsrisiken, die sich bei genauem Hinsehen einem Sachkundigen offenbaren.
LG Frankfurt, 23.1.1995, 2/21 O 92/93
Führich, RRa 1995, 84 Reisevertrag
/ Ausschlußfrist
Ein Anspruchsschreiben wegen Reisemängeln, das die Mängel nicht benennt,
sondern auf eine am Urlaubsort abgegebene Mängelrüge Bezug nimmt,
wahrt nicht die Ausschlußfrist nach § 651g I BGB (Abweichung von
BGHZ 90, 363 = NJW 1984, 1752).
AG Bad Homburg, 25.4.1995, 2 C 4428/94
NJW-RR 1996, 177
Führich, RRa 1996, 91, Reisevertrag
/ Schadensersatz / Rafting-Tour
1. Zu den Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Übungsleiters im
Rahmen einer Wildwasserschwimmübung (Aufhebung von LG Kempten, RRa 95,
64).
2. Der Reiseveranstalter, der Wildwasserschwimmübungen im Rahmen eines
Wanderführerlehrgangs durchführen läßt, darf die Durchführung
der Übungen nicht unbesehen dem Lehrgangsleiter überlassen (Aufhebung
von LG Kempten, RRa 95, 64).
OLG München, 7.7.1995, 14 U 127/95
Führich, RRa 1995, 204, Reisevertrag
/ Checkliste
Checkliste zum Reisevertragsrecht.
Veranschaulichung der notwendigen Anspruchsvoraussetzungen, um Ansprüche
erfolgreich durchsetzen oder abwehren zu können.
Führich, WiB 1996, 189, Der
neue Insolvenzschutz des Pauschalreisenden.
Anwendungsbereich der Insolvenzsicherung.- Abgesicherte Risiken.- Sicherungsmittel.-
Leistungsbegrenzung.- Sicherungsschein.- Anzahlung.- Ausländische Reiseveranstalter.-
Ausgenommene Reiseveranstalter.- Folgen bei Verstoß.- AGBG und Konditionenempfehlung.
Führich, VersR 1995, 1138, Wechsel
der zugesicherten Charterfluggesellschaft unzulässig.
In der Fortentwicklung des Reiserechts ist zu fordern, daß der Veranstalter
auch die Charterfluggesellschaft zu nennen hat und deren grundsätzlichen
Einsatz auch zusichert.
Führich, RRa 1996, 76, 1
Jahr Insolvenzsicherung - Erste Erfahrungen im Reiserecht.
Ein Überblick.
Führich, RRa 1996, 119, Reisevertrag
/ Persönlichkeitsrecht / Armband
Ein Reiseveranstalter kann im Rahmen einer all-inclusiv-Reise nicht verlangen,
daß ein Reisender während der gesamten Zeit des Aufenthaltes im Hotel
ein Armband trägt, das ohne Zerstörung nicht geöffnet werden
kann, wenn der Reisende nicht aufgrund eines Hinweises im Katalog mit der Pflicht
zum Tragen eines Armbandes rechnen mußte.
LG Frankfurt, 7.11.1996, 2/24 S 5/96
NJW 1997, 2246
RRa 1997, 52
Führich, RRa 1997, 230, Entschädigung
bei Überbuchung von Linienflügen.
Der Beförderungsanspruch des rechtzeitig zum Flug erschienenen Fluggasts
aus dem Luftbeförderungsvertrag gibt ein Recht auf einen sicheren und pünktlichen
Flug zum vereinbarten Zeitpunkt. Die bewußte Nichteinhaltung der Fugzeit
durch Überbuchung der Flugkapazität begründet eine von dem Luftfahrtunternehmen
zu vertretende Unmöglichkeit nach §§ 636, 361, 325 BGB, so daß
Haftungsgrenzen in Allgemeinen Beförderungsbedingungen nicht eingreifen.
Die für jeden Abflughafen der EU geltende Überbuchungs-VO (EWG) Nr.
295/91 läßt nicht den Beförderungsanspruch entfallen, sondern
begründet lediglich verschuldensunabhängige Mindestausgleichsleistungen
und Zusatzleistungen.
Führich, NJW 1997, 1044, Anzahlung
nur mit Sicherungsschein.
Zur Gesetzesänderung zum 1.1.1997.
Führich, RRa 1997, 51, Zur
Notwendigkeit der Reform der Insolvenzsicherung für Reiseveransalter.
Notwendigkeit einer Reform.- Privatrechtliches Lösungsmodell der Richtlinie.-
Branchenverbindlicher Garantiefonds.- Feuerwehrfonds.- Insolvenzschutzregister
notwendig.- Direktanspruch des Reisenden gegen Absicherer.- Sicherstellung der
Rückreise.
Führich, RRa 1999, 83, Mietvertrag
/ Ferienwohnung / Kündigung
Der Rechtsgedanke des § 651j, BGB ist für die Entscheidung, ob ein
wichtiger Grund zur Kündigung eines Mietvertrags über eine Ferienwohnung
besteht, miteinzubeziehen, auch wenn Normen des Reisevertragsrechts nicht direkt
anwendbar sind.
AG Herne-Wanne, 8.7.1999, 2 C 175/99
NJW 1999, 3495
NZM 1999, 928
Führich, RRa 2000, 38 L Wirtschaftsgesetze
im Privatrecht und Tourismus
4. Aufl. Europa-Lehrmittel Haan 2000, 486 S.
Sittenverstoß
/ Reiseveranstalter
1. Ein Reiseveranstalter handelt wettbewerbswidrig, wenn er von seinen Reisekunden
entgegen § 651k IV BGB ohne Übergabe eines Sicherungsscheins oder
entgegen § 651k V i. V. mit § 651k IV BGB ohne Nachweis einer Sicherungsleistung
Zahlungen auf den Reisepreis fordert oder annimmt. - Sicherungsschein.
2. Reiseveranstalter i. S. des § 651k BGB kann auch ein Unternehmen sein,
das die Vertragsleistungen selbst als Leistungsträger erbringt. - Sicherungsschein.
BGH, 24.11.1999, I ZR 171/97
MDR 2000, 1207
NJW 2000, 1639
GRUR 2000, 731
Tonner, JZ 2000, 893
RRa 2000, 115
TranspR 2000, 327
VRS 2000, Bd. 99, 24
WM 2000, 975
WRP 2000, 633
Führich, LM H. 8 / 2000 § 651 k BGB Nr. 2
Führich, Ernst, Reiseveranstalter
ohne Sicherungsschein - Center Parcs
BGH, 24.11.1999, I ZR 171/97
NJW 2000, 1639
LM H. 8 / 2000 § 651 k BGB Nr. 2
Preisänderungen
beim Reisevertrag.
Der Beitrag behandelt allgemein Zulässigkeit und Grenzen der Preisänderung
beim Reisevertrag und speziell die aktuelle Frage der Preiserhöhung durch
einen Treibstoffzuschlag.
Führich, NJW 2000, 3672
Führich, Ernst, Kerosinzuschlag
nach derzeitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, RRa 2000, 43
Grenzen der Zulässigkeit.- Anforderungen an den Preisänderungsvorbehalt
(§§ 9, 10 Nr. 4 AGBG).- Unwirksamkeit von Nr. 4 ARB.- Es können
nur solche Treibstofferhöhungen als Zuschlag berücksichtigt werden,
welche nach Vertragsschluss und für den Reiseveranstalter unvorhersehbar
entstanden sind.
Führich, RRa 2000, 43 Reisevertrag
/ Anmeldung / Stellvertretung
Die Anmeldung von Ersatzansprüchen nach dem Reisevertragsrecht der §§
651a ff. BGB durch einen Vertreter des geschädigten Reisenden ist unwirksam,
wenn der Anmeldung nicht die Originalvollmachtsurkunde beigelegt ist und der
Reiseveranstalter aus diesem Grund die Anmeldung der Ansprüche unverzüglich
zurückweist. Die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Vollmachtsurkunde
genügt in diesem Zusammenhang nicht.
BGH, 17.10.2000, X ZR 97/99
NJW 2001, 289
TranspR 2001, 46
Führich, Ernst, LM H. 4 / 2001 § 651 g BGB Nr. 6, Anmeldung
ohne Vollmacht
Anm. zu BGH, 17.10.2000, X ZR 97/99, NJW 2001, 289
LM H. 4 / 2001 § 651 g BGB Nr. 6
Reisevertrag
/ Preiserhöhung
Eine Preiserhöhungsklausel, die lediglich eine Möglichkeit einer Preiserhöhung,
nicht jedoch eine Preissenkung vorsieht, ist zulässig.
LG Düsseldorf, 29.11.2000, 12 O 175/00
Führich,
RRa 2001, 57
Zweite Novelle des Reisevertragsrechts zur Verbesserung
der Insolvenzsicherung und der Gastschulaufenthalte.
Das 2. Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften ist am 24. 7.
2001 in Kraft getreten und verbessert ab 1. 9. 2001 die praktische Wirksamkeit
der Insolvenzsicherung in § 651 k BGB auf Grund der bisherigen Erfahrungen
und legt Mindeststandards für internationale Gastschulaufenthalte in der
neuen Vorschrift des § 651 l BGB fest.
Führich, NJW 2001, 3083
Das
Reiserecht nach Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung - neue
Chancen für die Touristik!
Führich, RRa 2001, 219
Bündelung
von Reiseleistungen durch das Reisebüro eine Pauschalreise?
Führich, RRa 2002, 194, Anmerkung
zu BGH, 16. 4. 2002 – X ZR 17/01
Führich, LM H. 10/2002 § 651 a BGB Nr. 19
Reiserecht
im Internet - Die Top 5
Führich, Anwalt 4/2002, 44
Führich, Ernst, Bündelung
von Reiseleistungen durch das Reisebüro eine Pauschalreise? RRa 2002, 194
Reisevertrag nach modernisiertem Schuldrecht
Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts hat einige für die Praxis
wichtige Veränderungen des Verjährungsrechts einschließlich
der Verhandlungshemmung gebracht sowie Abgrenzungsprobleme im Bereich der reisevertraglichen
Gewährleistung zum allgemeinen Schuldrecht aufgeworfen. Der Beitrag stellt
die Neuerungen vor.
Führich, NJW 2002, 1082
Reiserecht
Handbuch des Reisevertrags-, Reiseversicherungs- und Individualreiserechts,
C.F. Müller Heidelberg, 4. Aufl. 2002, 934 S.
Wirtschaftsprivatrecht
Grundzüge des Zivil-, Handels-, Gesellschafts-, Wettbewerbs- und Verfahrensrechts
für Wirtschaftswissenschaftler und Unternehmenspraxis, Verlag Vahlen München,
7. Aufl. 2004, 452 S.
Neu: Wirtschaftsprivatrecht in Fällen und Fragen
Führich/Werdan, Übungsfälle und Wiederholungsfragen zur Vertiefung
des Wirtschaftsprivatrechts für Studierende der Wirtschaftswissenschaften,
Verlag Vahlen München 2. Aufl. Januar 2003, S. 220
Führich, Unterbringung
eines Rollstuhlfahrers im 4. Stock,
Krit. Anm. zu AG Hannover, 22. 8. 2002 - 535 C 5892/02, RRa 2003,
124
Führich,
Terror, Angst
und höhere Gewalt, RRa
2003, 50
Führich,
Verfügung des Reisebüros über Anzahlungen
bei Insolvenz des Reiseveranstalters
Anm. zu BGH, 10. 12. 2002, X ZR 193/99, LMK 2003, 98
Führich stimmt im Ergebnis der Entscheidung des BGH zu und bespricht die
Neuregelungen des Scherungsscheins in § 651 k IV BGB, wonach der Vermittler
ausdrücklich zur Kontrolle des Sicherungsscheins verpflichtet ist.
Führich, Die Ausschlussfrist für die Geltendmachung
der Gewährleistungsansprüche des Pauschalreisenden gilt nach Forderungsübergang
auch für den Sozialversicherungsträger (bejahend)
LMK 2004, 204, Anm. zu BGH, Urt. v. 22. 6. 2004, RRa 2004, 227
= NJW 2004, 3178
Führich, Zur Erststreckung der reisevertraglichen Ausschlussfrist
auf Deliktsansprüche (kritisch)
RRa 2004, 222,
Anm.zu BGH, Urt. v. 3. 6. 2004 - X ZR 28/03
Führich,
LMK 2004, 204, Anm.
zu BGH RRa 2004, 227 = NJW 2004, 3178
Führich, Die Unmöglichkeit der Durchführung einer Reise durch behördliche
Maßnahmen als höhere Gewalt,
RRa 2005, 50
Führich, Entschädigung
des Reisenden bei Überbuchung des Hotels, Anm. BGH, Urteil vom 11. 1. 2005
- X ZR 118/03, BGHReport 2005, 547
Führich,
LMK 2004, 204, Anm.
zu BGH RRa 2004, 227 = NJW 2004, 3178
Führich, Reiserecht, 5. neubearbeitete Auflage, 2005
Führich Ernst, Die
Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche
des Pauschalreisenden
gilt nach Forderungsübergang auch für den Sozialversicherungsträger (bejahend)
LMK
2004, 204, Anm. zu
BGH RRa 2004, 227 = NJW 2004, 3178
Führich Ernst, Zur
Erstreckung der reisevertraglichen Ausschlussfrist auf Deliktsansprüche
(kritisch)
Anm.zu BGH, Urt. v. 3. 6. 2004 - X ZR 28/03, RRa
2004, 222
Führich, Ernst, Arbeitshilfe: Reiserecht
Kemptener Reisemängeltabelle, Stand: Februar 2006, MDR Sonderheft Februar
2006/4
Führich, Ernst, Dynamic Packaging und virtuelle
Reiseveranstalter - Entwicklung und Anwendung des Reisevertragsrechts auf die
neue internet-basierte Pauschalreise, RRa 2006, 50
Führich Ernst, Reiserecht von A-Z, Über 700 Stichwörter zum Tourismusrecht, 3. neubearb. Auflage 2006, 374 Seiten, Beck-Rechtsberater bei dtv, € 14,40
Führich
Ernst, Anmerkung zu BGH, Urt. v. 25.4.2006 - X ZR 198/04, BGHReport
2006, 1021, 1023
Führich bespricht kritisch die Entscheidung des BGH zur Ablehnung einer
Informationspflicht des Reisevermittlers über Pass- und Visumerfordernisse.
Führich
Ernst, Informationspflichten über Pass- und Visumvorschriften,
RRa 2006, 194
Der Autor würdigt kritisch die Entscheidung des BGH vom 25. 4. 2006
- X ZR 198/04. Gleichzeitig stellt Führich ausführlich die Informationspflicht
des Reiseveranstalters nach § 4 I Nr. 6 und § 5 Nr. 1 BGB-InfoV dar
und fordert insoweit eine richtlinienkonforme Auslegung, dass die Aufklärungspflicht
über Pass- und Visumerfordernisse nicht nur für Deutsche, sondern
alle EU-Bürger zu erfolgen hat. Desweiteren ist Führich der Auffassung,
dass auch der Reisevermittler eines Fluges aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag
mit dem Kunden eine selbständige Informationspflicht hat.
Führich, Ernst, Sonderbeilage MDR Heft 7/2007: Die Fluggastrechte der VO (EG) Nr. 261/2004 in der Praxis
Führich, Ernst, Zur Verlegung und Verspätung von Flügen bei Pauschalreisen und nach der VO (EG) Nr. 261/2004. Zugleich eine Besprechung von AG Oberhausen, Urt. v. 11.12.2006 – 35 C 2313/06, RRa 2007, 58
Führich, Ernst, Basiswissen Reiserecht, Grundriss des Reisevertrags- und Individualreiserechts, 2007, 220 S. Kartoniert, Vahlen ISBN 978-3-8006-3439-2, 2007, € 20,00
Führich, Ernst, Hinweispflicht des Reiseveranstalters auf Ausschlussfrist, Anmerkung in: LMK 2007, 243215 , BGH, Urteil vom 12.06.2007, Az.: X ZR 87/06, NJW 2007, 2549
Führich, Ernst, BGH: Keine Haftung des Reiseveranstalters aus EG-Fluggastrechte-VO, LMK 2008, 266064, Anm. zu BGH, Beschl. v. 11.3.2008 - X ZR 49/07, NJW 2008, 2119